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EU-KI-Gesetz-Compliance-Fristen: der vollständige Zeitplan
Das EU-KI-Gesetz trat im August 2024 in Kraft, seine Pflichten gelten jedoch zu unterschiedlichen Terminen. Dieser Zeitplan enthält jedes wichtige Datum, einschließlich der durch Verordnung (EU) 2026/1744 eingeführten Änderungen.
Letzte regulatorische Überprüfung: 14. August 2026 · Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744
Zeitplan auf einen Blick
Datum
Was gilt
Gilt für KMU?
| date | desc | sme |
|---|---|---|
| 1. Aug. 2024 | Verordnung tritt in Kraft | Beobachtung |
| 2. Feb. 2025 | Article 5 verbotene Praktiken | ✓ Ja |
| 2. Aug. 2025 | KI-Allzweckmodell-Pflichten (Titel IV) | Hauptsächlich Anbieter |
| 2. Aug. 2026 | Article 4 (KI-Kompetenz) + Article 50 (Transparenz) | ✓ Ja — jetzt handeln |
| 2. Dez. 2026 | Zwei neue Article-5-Verbote (EU 2026/1744) | ✓ Ja |
| 2. Dez. 2027 | Annex-III-Hochrisiko-KI vollständige Pflichten (geändert) | Wenn Hochrisiko-KI genutzt wird |
| 2. Aug. 2028 | Annex-I-Hochrisiko-KI für regulierte Produkte | Soweit zutreffend |
Vollständiger Zeitplan mit Erläuterungen
Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft
In Kraft
Das EU-KI-Gesetz wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 1. August 2024 in Kraft. Die Verordnung gilt ab diesem Datum nicht in vollem Umfang — die meisten Pflichten treten zu späteren Anwendungsdaten in Kraft. Ab diesem Datum ist der Rechtsrahmen jedoch etabliert und Unternehmen sollten mit der Compliance-Planung beginnen.
Article 5 — Verbotene KI-Praktiken gelten
In Kraft seit Feb. 2025
Die ersten inhaltlichen Pflichten: Eine Liste von KI-Praktiken ist vollständig verboten. Dazu gehören unterschwellige Manipulation, die das Verhalten einer Person gegen ihre Interessen beeinflusst, Ausnutzung von Schwachstellen geschützter Gruppen, Social-Scoring-Systeme der Behörden, die meisten Formen der Echtzeit-Biometrieerkennung aus der Ferne in öffentlich zugänglichen Räumen, biometrische Kategorisierung zur Ableitung sensibler Merkmale, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie KI-gestützte prädiktive Polizeiarbeit, die ausschließlich auf Profiling basiert.
Vollständiger Leitfaden zu den verbotenen Praktiken nach Article 5
KI-Allzweckmodell-(GPAI-)Pflichten — Titel IV
In Kraft
Pflichten für Anbieter von KI-Allzweckmodellen (z. B. große Sprachmodelle, die an Dritte vertrieben werden) gelten ab diesem Datum. Diese Pflichten — einschließlich Transparenzdokumentation, technischer Dokumentation und Copyright-Politik — betreffen hauptsächlich KI-Modellentwickler und -vertreiber, nicht KMU, die kommerzielle KI-Tools als Betreiber nutzen.
Article 4 (KI-Kompetenz) und Article 50 (Transparenz) gelten
Jetzt in Kraft
Dies ist das wichtigste Datum für KMU. Zwei neue Pflichten gelten jetzt für alle Betreiber von KI-Systemen:
- Article 4 (KI-Kompetenz): Verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die mit KI-Systemen interagieren, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Kein spezifisches Zertifizierungsformat ist vorgeschrieben.
- Article 50 (Transparenz): Nutzer informieren, wenn sie mit einem KI-System interagieren (sofern nicht aus dem Kontext offensichtlich). Technische Offenlegungsmaßnahmen für KI-generierte synthetische Inhalte anwenden.
Vollständigen Leitfaden zu Article 4 lesen
Vollständigen Leitfaden zu Article 50 lesen
Zwei neue Article-5-Verbote — Verordnung (EU) 2026/1744
Bevorstehend
Verordnung (EU) 2026/1744 (die Omnibus-Änderung) erweiterte die Liste der nach Article 5 verbotenen Praktiken um zwei zusätzliche Verbote, die ab diesem Datum gelten. Konsultieren Sie den offiziellen EUR-Lex-Text für deren genauen Anwendungsbereich.
Unternehmen sollten diese neuen Verbote anhand ihrer aktuellen und geplanten KI-Implementierungen prüfen und sicherstellen, dass keine Aktivitäten vor dem 2. Dezember 2026 in die erweiterte Verbotsliste fallen.
Kapitel III — Annex-III-Hochrisiko-KI vollständige Pflichten
Geändert von Aug. 2026
Das ursprüngliche Anwendungsdatum für die Kapitel-III-(Annex-III-Hochrisiko-KI-)Pflichten war der 2. August 2026. Verordnung (EU) 2026/1744 hat dies auf den 2. Dezember 2027 geändert und gibt Unternehmen mit Hochrisiko-KI-Anwendungsfällen mehr Vorbereitungszeit.
Die schwersten Pflichten nach dem EU-KI-Gesetz — für KI-Systeme in den Hochrisiko-Kategorien des Annex III — gelten ab diesem Datum. Für Betreiber ist die wichtigste Pflicht Article 26: Grundrechtsbewertungen, menschliche Aufsichtsmaßnahmen, EU-Datenbankregistrierung und Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden.
Hochrisiko-Kategorien umfassen: Beschäftigungs- und HR-KI (CV-Screening, Leistungsbewertung), Kredit- und Versicherungsscoring, Bildungsbewertungs-KI, kritisches Infrastrukturmanagement und einige andere.
Vollständiger Leitfaden zur Annex-III-Hochrisiko-KI
Annex-I-Hochrisiko-KI-Systeme für regulierte Produkte
Künftig
KI-Systeme, die in regulierte Produkte integriert sind, die bereits dem EU-Produktsicherheitsrecht unterliegen — wie Medizinprodukte, Maschinen und Luftfahrtausrüstung (Annex I) — unterliegen ab diesem Datum den vollständigen Kapitel-III-Pflichten. Dies ist hauptsächlich für Hersteller regulierter Produkte und ihre Lieferketten relevant.
Häufig gestellte Fragen
Wann trat das EU-KI-Gesetz in Kraft?
Verordnung (EU) 2024/1689 trat am 1. August 2024 in Kraft. Ihre wesentlichen Pflichten gelten jedoch ab dem 2. Februar 2025 gestaffelt — nicht ab dem Inkrafttretensdatum. Das relevanteste Datum für Unternehmen, die KI-Tools nutzen, ist der 2. August 2026, an dem Article 4 und Article 50 in Kraft traten.
Welche EU-KI-Gesetz-Frist ist für Unternehmen, die 2026 KI-Tools nutzen, am relevantesten?
Der 2. August 2026 ist das wichtigste Datum für die meisten Unternehmen, die KI-Tools professionell nutzen. Ab diesem Datum gelten Article 4 (KI-Kompetenz) und Article 50 (Transparenz) für alle Betreiber von KI-Systemen in der EU. Wenn Ihr Unternehmen professionell KI-Tools nutzt — Chatbots, KI-Schreibwerkzeuge, KI-gestützte HR-Software — gelten diese Pflichten bereits.
Wurde die Annex-III-Hochrisiko-KI-Frist gegenüber dem ursprünglichen Datum geändert?
Ja. Das ursprüngliche Anwendungsdatum für die Kapitel-III-(Annex-III-Hochrisiko-KI-)Pflichten war der 2. August 2026. Verordnung (EU) 2026/1744 — die Omnibus-Änderung zum EU-KI-Gesetz — hat dies auf den 2. Dezember 2027 geändert. Dies gibt Unternehmen, die Hochrisiko-KI in Kategorien wie Beschäftigung, Kreditbeurteilung oder Bildung nutzen, mehr Zeit zur Vorbereitung auf die vollständigen Article-26-Betreiberpflichten.
Gelten EU-KI-Gesetz-Fristen für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU?
Ja. Das EU-KI-Gesetz hat nach Article 2 extraterritorialen Anwendungsbereich. Es gilt für Anbieter und Betreiber, wenn die Ausgabe eines KI-Systems in der EU genutzt wird oder wenn das System Personen in der EU betrifft — unabhängig davon, wo der Anbieter oder Betreiber niedergelassen ist. Unternehmen außerhalb der EU, deren KI-Produkte oder -Dienste von EU-Kunden genutzt werden, unterliegen denselben Pflichten und Fristen.
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Offizielle Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 — Offizieller Text (EUR-Lex)
- Regulation (EU) 2026/1744 — Offizielle Quellen
- European Commission — Offizielle Quellen
- Regfortis-Rechtsquellen-Anmerkungen
Dieser Zeitplan dient nur zu Informationszwecken. Genaue Anwendungsdaten sollten anhand des offiziellen konsolidierten Textes überprüft werden. Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar.