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EU-KI-Gesetz Article 50: KI-Transparenz- und Offenlegungsanforderungen
Article 50 verpflichtet Unternehmen, Nutzern mitzuteilen, wenn sie mit KI interagieren, und geeignete Offenlegungspraktiken für KI-generierte synthetische Inhalte anzuwenden. Es gilt seit dem 2. August 2026.
Letzte regulatorische Überprüfung: 14. August 2026 · Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744
Was verlangt Article 50?
Article 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 legt zwei verschiedene Transparenzpflichten fest: (1) Betreiber von KI-Systemen, die mit natürlichen Personen interagieren, müssen diese darüber informieren, dass sie mit einer KI interagieren, sofern dies nicht aus dem Kontext offensichtlich ist; und (2) Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die synthetische Inhalte generieren — Bilder, Audio, Video oder Text — müssen sicherstellen, dass diese Inhalte technisch markiert oder mit geeigneter Offenlegung versehen sind, damit Nutzer sie als KI-generiert erkennen können.
Die beiden Pflichten sind getrennt und können beide für dasselbe Unternehmen gelten. Ein Unternehmen, das auf seiner Website einen KI-Chatbot nutzt (Pflicht 1) und auch KI-generierte Produktbilder veröffentlicht (Pflicht 2), muss beide angehen.
Wann müssen Sie KI-Interaktionen offenlegen?
Immer wenn Sie ein KI-System einsetzen, das in Echtzeit mit einer natürlichen Person interagiert — einen Chatbot, virtuellen Assistenten, KI-gestützten Kundensupport-Agenten oder ein automatisiertes Sprachsystem — müssen Sie den Nutzer darüber informieren, dass er mit einer KI interagiert. Die Offenlegung muss zu Beginn oder vor der Interaktion erfolgen.
Offenlegung erforderlich
- Website- oder App-Chatbots, bei denen Nutzer glauben könnten, mit einer Person zu sprechen
- KI-gestützte Kundenservice-Agenten, die Fragen beantworten
- KI-Sprachassistenten in Call-Center-Anwendungen
- KI-Systeme, die auf den Nutzer zugeschnittene Antworten generieren
Wahrscheinlich ausgenommen („aus dem Kontext offensichtlich“)
- Klar automatisierte IVR-Telefonmenüsysteme mit begrenzten Optionen
- Einfache stichwortgesteuerte FAQ-Bots mit offensichtlicher, nicht-konversationeller Oberfläche
- Systeme, die im Produktdesign bereits klar als automatisiert gekennzeichnet sind
Die "aus dem Kontext offensichtlich"-Ausnahme ist eng gefasst. Im Zweifelsfall — besonders bei konversationeller KI — ist Offenlegung der sichere und erforderliche Ansatz.
Kennzeichnung synthetischer Inhalte
Der zweite Teil von Article 50 betrifft KI-generierte Bilder, Audio, Video und Text, die mit menschlich erstellten Inhalten verwechselt werden könnten. Anbieter von Systemen, die solche Inhalte generieren, müssen sicherstellen, dass diese technisch markiert sind — durch Wasserzeichen, Metadaten oder andere maschinenlesbare Signale — damit sie als KI-generiert erkennbar sind. Betreiber dieser Systeme müssen sicherstellen, dass sie die vom Anbieter bereitgestellten technischen Maßnahmen nutzen.
Für KMU sind die häufigsten Szenarien:
- KI-generierte Produktbilder oder Marketingvisualisierungen, die öffentlich verbreitet werden
- KI-generierte Audioinhalte, einschließlich Sprachausgabe oder synthetische Sprache in öffentlich zugänglichen Medien
- KI-generierte Videoinhalte, die auf Websites, sozialen Medien oder in der Werbung veröffentlicht werden
- Deepfake- oder synthetische Medieninhalte, die echte Personen darstellen
Hinweis: Wenn der Inhaltsanbieter (z. B. das von Ihnen verwendete KI-Tool) bereits maschinenlesbare Wasserzeichen eingebettet hat, kann Ihre Pflicht durch seine technischen Maßnahmen erfüllt sein — überprüfen Sie dies mit Ihrem KI-Tool-Anbieter.
Praktische Schritte für KMU
1. KI-gestützte Kundeninteraktionen prüfen
Identifizieren Sie jeden Berührungspunkt, an dem Ihr Unternehmen KI einsetzt, die in Echtzeit mit Kunden oder Nutzern spricht, antwortet oder interagiert. Dazu gehören Website-Chat-Widgets, Social-Media-Messaging-Bots, KI-gestützte E-Mail-Responder und automatisierte Telefonsysteme.
2. Sichtbare Offenlegung zu KI-Interaktionen hinzufügen
Zu Beginn jedes KI-vermittelten Gesprächs oder jeder Interaktion eine klare, verständliche Offenlegung anzeigen. Etwas wie "Sie chatten mit einem automatisierten KI-Assistenten" ist ausreichend. Für Sprachsysteme ist eine gesprochene Offenlegung zu Beginn des Anrufs erforderlich.
3. KI-generierte Inhaltspraktiken überprüfen
Wenn Ihr Unternehmen KI-generierte Bilder, Audio oder Video für den öffentlichen Gebrauch erstellt oder verbreitet, überprüfen Sie, ob das von Ihnen verwendete Tool technische Kennzeichnungen einbettet. Falls nicht, evaluieren Sie alternative Tools mit geeigneter Markierung oder wenden Sie explizite menschenlesbare Offenlegung an (z. B. „Bild mit KI-Unterstützung erstellt“).
4. Offenlegungsansatz dokumentieren
Erfassen Sie, welche KI-Systeme Sie nutzen, die in den Anwendungsbereich von Article 50 fallen, welche Offenlegungsmethode für jedes gilt und die Grundlage für etwaige "aus dem Kontext offensichtlich"-Ausnahmen, auf die Sie sich stützen. Halten Sie diese Dokumentation aktuell.
Was Article 50 NICHT verlangt
- Offenlegung für rein interne KI-Tools, die nicht mit Kunden oder der Öffentlichkeit interagieren
- Offenlegung, wenn die Interaktion mit einer KI für alle vernünftigen Nutzer aus dem Kontext eindeutig erkennbar ist
- Menschenlesbare Kennzeichnungen auf jedem intern generierten KI-Dokument
- Vorabgenehmigung einer Aufsichtsbehörde vor dem Einsatz eines KI-Chatbots
Häufig gestellte Fragen
Benötigt mein Website-Chatbot einen "KI-Offenlegungs"-Hinweis?
Ja, wenn der Chatbot mit natürlichen Personen (Ihren Website-Besuchern oder Kunden) interagiert und aus dem Kontext nicht offensichtlich nicht-menschlich ist. Die Offenlegung sollte zu Beginn oder vor der Interaktion erfolgen. Eine sichtbare Beschriftung wie "Sie chatten mit einem KI-Assistenten" zu Beginn des Gesprächs erfüllt diese Anforderung.
Was bedeutet "aus dem Kontext offensichtlich" in Article 50?
Die Verordnung erlaubt eine Ausnahme von der Offenlegungspflicht, wenn sie "aus dem Kontext offensichtlich" ist. Das bedeutet, dass Offenlegung nicht erforderlich ist, wenn ein vernünftiger Nutzer klar verstehen würde, dass er mit einer KI interagiert — z. B. bei einem automatisierten Telefonmenü oder einem textbasierten Bestellsystem mit klar nicht-menschlichen Antworten. Diese Ausnahme sollte jedoch eng angewendet werden. Wenn eine realistische Möglichkeit besteht, dass ein Nutzer glauben könnte, mit einer Person zu sprechen, ist Offenlegung erforderlich.
Gilt Article 50 für KI, die interne Geschäftsdokumente generiert?
Article 50 konzentriert sich auf KI, die mit natürlichen Personen interagiert oder Inhalte generiert, die in Kontexten, in denen Offenlegung wichtig ist, für natürliche Personen sichtbar sind — insbesondere verbrauchergerichtete Interaktionen und öffentlich verteilte KI-generierte Inhalte. Interne Dokumentenerstellungstools, die rein innerhalb eines Unternehmens verwendet werden, haben typischerweise weniger direkte Pflichten nach Article 50, obwohl die von ihnen erstellten Inhalte möglicherweise noch Kennzeichnung benötigen, wenn sie extern verbreitet werden.
Müssen wir jeden KI-generierten Text kennzeichnen?
Article 50 gilt für synthetische Inhalte, die Menschen über ihre Herkunft in die Irre führen könnten. Es deckt KI-generierte Bilder, Audio, Video und Text ab — enthält jedoch Verhältnismäßigkeitselemente. Anbieter von Systemen, die synthetische Inhalte generieren, müssen sicherstellen, dass die Inhalte technisch markiert sind (maschinenlesbare Wasserzeichen oder Metadaten). Betreiber müssen sicherstellen, dass geeignete Offenlegungspraktiken vorhanden sind. Nicht jedes intern KI-unterstützte Dokument benötigt eine öffentliche Offenlegungskennzeichnung, aber KI-generierte Inhalte, die an die Öffentlichkeit verbreitet werden — insbesondere solche, die mit menschlich erstellten verwechselt werden könnten — sollten geeignete Signale tragen.
Gilt Article 50 für KI-generierte E-Mails an Kunden?
Dies ist ein Bereich, in dem sich die rechtliche Auslegung noch entwickelt. Die Pflicht betrifft hauptsächlich KI-Systeme, die in Echtzeit mit natürlichen Personen interagieren, und synthetische Inhalte, die über ihre Herkunft täuschen könnten. Personalisierte KI-generierte Marketingemails, die in großem Maßstab versendet werden, stellen einen Bereich dar, in dem Best-Practice-Offenlegung ratsam ist, auch wenn die genaue rechtliche Grenze noch nicht vollständig durch Aufsichtsleitlinien geklärt ist.
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Offizielle Quelle
- Verordnung (EU) 2024/1689, Article 50 (EUR-Lex)
- Regulation (EU) 2026/1744 — Offizielle Quellen
- European Commission — Offizielle Quellen
- Regfortis-Rechtsquellen-Anmerkungen für Article 50
Nur zu Informationszwecken — keine Rechtsberatung.